Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgepasst!


Mehr berufliche Weiterbildungen werden gefördert und mehr Menschen profitieren. 

Der Bildungsscheck NRW deckt die Hälfte der beruflichen Weiterbildungskosten bis maximal 500,- EUR.

Er berücksichtigt die Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt. Neben klassischen Präsenzkursen sind E-Learning und die Fortbildung am Arbeitsplatz mit Inhouse-Schulungen möglich.


Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW

Der individuelle Bildungsscheck fördert alle Beschäftigten aus allen Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße, auch aus dem öffentlichen Dienst. Ebenso werden Selbständige sowie im eigenen Unternehmen beschäftigte mitarbeitende Eigentümer*innen und Teilhaber*innen gefördert. Berufsrückkehrende (Frauen und Männer, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von Kindern oder wegen der Pflege eines Angehörigen unterbrochen haben können ebenso von dem Bildungsscheck profitieren.

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • ein Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und
  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen:
    • bei Einzelveranlagung nicht mehr als 40.000 EURbei gemeinsam Veranlagten von mehr als 80.000 EUR. Ein Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) über das zu versteuernde Jahreseinkommen ist verpflichtend!
    • bei gemeinsam Veranlagten von mehr als 80.000 EUR. Ein Nachweis (nicht älter als drei Jahre!) über das zu versteuernde Jahreseinkommen ist verpflichtend!
  • Die Weiterbildung muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen

Grundsätzlich können einzelne Beschäftigte sowohl einen Bildungsscheck über den betrieblichen Zugang als auch einen über den individuellen Zugang pro Kalenderjahr erhalten.

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW

Der betriebliche Bildungsscheck fördert insbesondere privatwirtschaftliche Unternehmen. Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil. Auch hier beträgt die Förderhöhe 50 % der Kurskosten, max. 500,- EUR pro Bildungsscheck. Die Verdienstobergrenze der Beschäftigten entfällt.

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Das Unternehmen hat weniger als 50 Beschäftigte/Vollzeitäquivalente (zwei Halbtagskräfte ergeben z.B. ein Vollzeitäquivalent).
  • Die Arbeitsstätte liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Es können jährlich maximal zehn Bildungsschecks beantragt werden; ein Scheck pro Beschäftigten.
  • Ausgeschlossen sind folgende Unternehmen: Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden.
  • Ausgeschlossen von einer Förderung sind Weiterbildungen, bei denen der/die Arbeitgeber*in gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet ist.

Ort: Gevelsberg / Bürgerzentrum

VHS Ennepe-Ruhr-Süd

Mittelstr. 86 - 88
58285 Gevelsberg

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