Auf Grund des § 18 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in Verbindung mit der Grundlage der Gemeindeordnung (GO) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd am 16.3.2020 folgenden Wirtschaftplan beschlossen:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird
im Erfolgsplan | ||
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in den Erträgen auf |
2.617.542 EUR |
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in den Aufwendungen auf |
2.617.542 EUR |
im Vermögensplan | ||
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Mittelherkunft | 63.211 EUR |
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Mittelverwendung | 63.211 EUR |
festgesetzt.
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000 EUR festgesetzt.
Die Verbandsumlage gemäß § 12 Abs. 4 der Verbandssatzung wird auf 414.500 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gem. § 83 Abs. 2 GO NRW erheblich, wenn sie im Einzelfalle den Betrag von 45.000 EUR überschreiten.
Über Auftragsvergaben ab 33.900 EUR entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 Buchst. f der Satzung für den VHS-Zweckverband Ennepe-Ruhr-Süd die Verbandsversammlung.
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Die nach § 19 Abs. 2 i.V. mit § 29 Abs. 1 Ziffer 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der zur Zeit geltenden Fassung erforderliche Genehmigung zu der Festsetzung der Verbandsumlage im
§ 5 des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2020 hat der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 12.06.2020, AZ. 10/1-15-14-00-11 erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
oder
Gevelsberg, 22. Juni 2020
gez. Gerd Vollmerhaus
- Vorsitzender der Verbandsversammlung -