Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a Aufenthaltsgesetz
Basismodul A2
Basismodul B1
Spezialmodul Einkauf
Spezialmodul Akademische Heilberufe
Wer kann teilnehmen?
Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. D.h. Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
1. Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt zur Zeit für die fünf Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
2. Bürgerinnen und Bürger der EU,
3. Deutsche mit Migrationshintergrund.
Wer an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und arbeitsuchend gemeldet sind, können Sie an Spezialmodulen der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Weitere Informationen: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Bundesprogramm-45a/bundesprogramm-45a-node.html
Damian Stronczik
Fachbereichsleiter
Telefon 02332 9186 155
E-Mail schreiben
Barbara Kenklies
Integrationsbüro
Telefon 02332 9186 163
E-Mail schreiben
Anmeldung |
Sprechzeiten Integrationsbüro: montags 11-13 Uhr, mittwochs 10-12 Uhr, donnerstags 14-16 Uhr |
Kursbeginn | Auf Anfrage |
Zeiten | i.d.R. 4-5 x 5 UE pro Woche 3-4 Monate |