Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a Aufenthaltsgesetz
Basismodul A2
Basismodul B1
Spezialmodul Einkauf
Spezialmodul Akademische Heilberufe
Wer kann teilnehmen?
Wer an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und arbeitsuchend gemeldet sind, können Sie an Spezialmodulen der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Weitere Informationen: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Bundesprogramm-45a/bundesprogramm-45a-node.html
Melanie Beinert
Fachbereichsleiterin
Telefon 02332 9186 168
E-Mail schreiben
Cari-Ann Metz
FBL-Assistenz
Telefon 02332 9186 119
E-Mail schreiben
Anmeldung | Sprechzeiten Integrationsbüro montags 11-13 Uhr mittwochs 10-12 Uhr donnerstags 14-16 Uhr |
Kursbeginn | Auf Anfrage |
Zeiten | i.d.R. 4-5 x 5 UE pro Woche 3-4 Monate |