B1 und B2 Kursefür den Berufseinstieg in Tätigkeiten in der Produktion und Sicherung von Arbeitsstellen in der Produktion


B1-Kurs für den Berufseinstieg in Tätigkeiten in der Produktion und Sicherung von Arbeitsstellen in der Produktion

Ausrichtung Produktion im virtuellen Klassenzimmer mit Möglichkeit des Wechsels in Präsenzunterricht

Beginn: 20.9.2021

Dienstags und donnerstags, keine Ferien

Im Wechsel:

- bei Frühschicht: 14.45 - 18.00 Uhr

- bei Spätschicht: 10.00 - 13.15 Uhr

Bildungsinhalte:

Der Kurs umfasst 400 Unterrichtsstunden und hat das Ziel, das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Die Vermittlung der Deutschkenntnisse in allen Fertigkeiten soll sich dabei auch an betrieblichen Sprachbedarfen eines Produktionsbetriebes orientieren. Authentische Materialien der Betriebe wie beispielsweise Sicherheitsanweisungen, Formulare des Qualitätsmanagements etc. sollen dabei auch zum Einsatz kommen. Exkursionen zu Produktionsbetrieben runden den Kurs ab. Der Kurs schließt mit der Zertifi katsprüfung B1 ab.

Zielgruppe:

Beschäftigte in Produktionsbetrieben oder an diesem Berufsfeld Interessierte mit Sprachniveau A2 und abgeschlossenem Integrationskurs.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:

• Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifi zierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.

• Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A2 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.

• Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) oder SGB III (Arbeitslosengeld).

• Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befi nden sich bereits in der Ausbildung.

• Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.

Teilnahme als Beschäftigte/r:

Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befi nden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.

Da die DeuFöV keine Einschränkung des Beschäftigtenbegriff s (insb. auf sozialversicherungspfl ichtige Beschäftigung) enthält, können alle Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, berechtigt werden. Unter einer Beschäftigung wird eine nichtselbständige Tätigkeit verstanden, deren Merkmale Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers sind (§ 19 EStG i. V. m. § 1 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung), unabhängig davon, wie viel die wöchentliche/monatliche Arbeitszeit beträgt. D.h. auch Minijobber fallen unter den Beschäftigtenbegriff und können in die Beschäftigtenkurse aufgenommen werden. Dabei wird es nicht danach diff erenziert, ob sie staatliche Leistungen bekommen oder nicht. Auch Praktikanten und Werkstudenten zählen zu den Beschäftigten.

Besondere Gruppen:

Geduldete nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, müssen für die Teilnahme keinen Deutschtest für Zuwanderer nachweisen. Für sie wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifi zierung grundsätzlich angenommen. Für Asylbewerber (Aufenthaltsgestattete) nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 DeuFöV wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifi zierung grundsätzlich angenommen (45a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 AufenthG). Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive. Dazu gehören aktuell Syrien, Eritrea und Somalia (Stand Mai 2021).

Berechtigung:

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Berater.

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befi nden und keine Leistungen nach SGB II oder

SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Ansprechpartner: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Standort Köln, E-Mail: deufoe.koeln@bamf.bund.de

Förderung:

Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushaltes fi nanziert. Eine Teilnahme ist kostenfrei. Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 € liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,32 Euro je Unterrichtseinheit (50% des Kostenerstattungssatzes). Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50% des Kostenbeitrags beantragt werden.

Infoblatt zum Download:


B2-Kurs für den Berufseinstieg in Tätigkeiten in der Produktion und Sicherung von Arbeitsstellen in der Produktion

Ausrichtung Produktion im virtuellen Klassenzimmer

mit Möglichkeit des Wechsels in Präsenzunterricht

Beginn: 23.8.2021

Montags und mittwochs, keine Ferien

Im Wechsel:

- bei Frühschicht: 14.45 - 18.00 Uhr

- bei Spätschicht: 10.00 - 13.15 Uhr

Bildungsinhalte:

Der Kurs umfasst 500 Unterrichtsstunden und hat das Ziel, das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Die Vermittlung der Deutschkenntnisse in allen Fertigkeiten soll sich dabei auch an betrieblichen Sprachbedarfen eines Produktionsbetriebes orientieren. Authentische Materialien der Betriebe, wie beispielsweise Sicherheitsanweisungen, Formulare des Qualitätsmanagements etc. sollen dabei auch zum Einsatz kommen. Exkursionen zu Produktionsbetrieben runden den Kurs ab. Der Kurs schließt mit der Zertifi katsprüfung B2 ab.

Zielgruppe:

Beschäftigte in Produktionsbetrieben oder an diesem Berufsfeld Interessierte mit Sprachniveau A2 und abgeschlossenem Integrationskurs.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:

• Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifi zierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.

• Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A2 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.

• Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) oder SGB III (Arbeitslosengeld).

• Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befi nden sich bereits in der Ausbildung.

• Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.

Teilnahme als Beschäftigte/r:

Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befi nden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.

Da die DeuFöV keine Einschränkung des Beschäftigtenbegriff s (insb. auf sozialversicherungspfl ichtige Beschäftigung) enthält, können alle Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, berechtigt werden. Unter einer Beschäftigung wird eine nichtselbständige Tätigkeit verstanden, deren Merkmale Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers sind (§ 19 EStG i. V. m. § 1 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung), unabhängig davon, wie viel die wöchentliche/monatliche Arbeitszeit beträgt. D.h. auch Minijobber fallen unter den Beschäftigtenbegriff und können in die Beschäftigtenkurse aufgenommen werden. Dabei wird es nicht danach diff erenziert, ob sie staatliche Leistungen bekommen oder nicht. Auch Praktikanten und Werkstudenten zählen zu den Beschäftigten.

Besondere Gruppen:

Geduldete nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, müssen für die Teilnahme keinen Deutschtest für Zuwanderer nachweisen. Für sie wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifi zierung grundsätzlich angenommen. Für Asylbewerber (Aufenthaltsgestattete) nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 DeuFöV wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifi zierung grundsätzlich angenommen (45a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 AufenthG). Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive. Dazu gehören aktuell Syrien, Eritrea und Somalia (Stand Mai 2021).

Berechtigung:

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Berater.

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befi nden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Ansprechpartner: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Standort Köln, E-Mail: deufoe.koeln@bamf.bund.de

Förderung:

Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushaltes fi nanziert. Eine Teilnahme ist kostenfrei. Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 € liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,32 Euro je Unterrichtseinheit (50% des Kostenerstattungssatzes). Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50% des Kostenbeitrags beantragt werden.


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