Kursnummer | 1514F |
Dozentin |
Brigitte Gareis
|
erster Termin | Montag, 07.07.2025 09:00–16:15 Uhr |
letzter Termin | Freitag, 11.07.2025 09:00–16:15 Uhr |
Gebühr | 200,00 EUR |
Ort |
Kulturhaus Schwelm
|
Wo es Menschen gibt, gibt es unerfüllte Erwartungen, Missverständnisse und Konflikte, die uns in Gefühlen von Ärger, Ratlosigkeit oder Überforderung zurücklassen.
Die Gewaltfreie Kommunikation (GfK) nach M. Rosenberg bietet eine wirksame Möglichkeit, bei kleinen oder größeren Konflikten eine friedvolle und für beide Parteien wohltuende Lösung zu finden. Dies geschieht aus einer Haltung, die die Qualität von Beziehungen verbessert und von gegenseitigem Vertrauen getragene Verbindung zu anderen herstellt. Die GfK ist ein Weg, sowohl für sich selbst einzustehen wie auch den anderen mit seinen Gefühlen und Bedürfnissen empathisch wahrzunehmen. Im Miteinander entsteht Freiheit, Klarheit, Leichtigkeit und gegenseitiges Verstehen, was zu einem guten Betriebsklima, aber auch zu Zufriedenheit und Wohlbefinden im häuslichen Umfeld beiträgt.
In diesem Bildungsurlaub werden Sie die Grundlagen der GfK kennenlernen, vertiefen und lernen, sie in praktischen Übungen anzuwenden und in den Alltag zu übertragen.
Bitte mitbringen: bequeme und wetterfeste Kleidung, ein Heft/Block für Notizen, Schreibzeug
Der Weg zum Bildungsurlaub:
1. Bildungsurlaub wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in NRW gewährt für Maßnahmen der politischen oder beruflichen Bildung. Der Anbieter muss eine vom Land anerkannte Einrichtung der Weiterbildung sein und ein Gütesiegel nachweisen können (wie die VHS Ennepe-Ruhr-Süd).
2. Insgesamt können im Kalenderjahr fünf Tage Bildungsurlaub genommen werden; einmalig kann der Bildungsurlaubsanspruch auch von zwei Jahren
zusammengefasst werden.
3. Den Antrag auf Bildungsurlaub müssen Interessierte spätestens sechs Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die
notwendigen Unterlagen (Ankündigung, Kopie des Anerkennungsbescheides, Kursprogramm und Veröffentlichungsnachweis) werden den Beschäftigten
vom Veranstalter nach der Anmeldung zugesandt.
4. Die Frist für die Reaktion des Arbeitgebers beträgt drei Wochen. Ist innerhalb dieser Frist keine Reaktion erfolgt, gilt dies als Zustimmung.
5. Nach der Teilnahme am Bildungsurlaub ist dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung vorzulegen, die vom Veranstalter ausgehändigt wird.
# | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
1. | Mo., 07.07.2025 | 09:00–16:15 Uhr |
2. | Di., 08.07.2025 | 09:00–16:15 Uhr |
3. | Mi., 09.07.2025 | 09:00–16:15 Uhr |
4. | Do., 10.07.2025 | 09:00–16:15 Uhr |
5. | Fr., 11.07.2025 | 09:00–16:15 Uhr |