Betreuungsassistenz – Umgang mit demenzkranken Menschenentsprechend der Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen



Der Bedarf an betreuenden und aktivierenden Tätigkeiten im Pflegebereich, besonders in der Altenhilfe, steigt stetig an. Dies liegt vor allem an der wachsenden Zahl demenzerkrankter Menschen. Bei behinderten Menschen sehen neue gesetzliche Vorgaben einen Vorrang von individuellen Lebens- und Wohnmöglichkeiten, so dass auch hier mit einem steigenden Anteil von Assistenztätigkeiten zu rechnen ist.



Die Volkshochschule Ennepe-Ruhr-Süd führt diese Qualifizierung entsprechend der Richtlinien gem. §§ 43b/53c SGB XI (ehemals § 87b) durch. Diese, im August 2008 verabschiedete Richtlinie ermöglicht es den Einrichtungen, über Zuschläge zu den Pflegesätzen zusätzliches Betreuungspersonal einzustellen. Vor diesem Hintergrund kann eine positive Prognose zu den Beschäftigungsmöglichkeiten gestellt werden.

Die Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert und kann über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur oder des Jobcenters gebucht werden.



Zielgruppe Die Maßnahme richtet sich an Personen mit Interesse an der Arbeit in einem sozialen/ pflegerischen Bereich.
Umfang

160 Std. theoretische Qualifizierung mindestens 40 Std. Orientierungspraktikum mindestens 80 Std. Betreuungspraktikum

Nachqualifizierung

Die jährlich vorgeschriebene Nachqualifizierung entsprechend der Richtlinien gem. §§ 43b/53c SGB XI (ehemals § 87b) (zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen) bietet die VHS in einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme mit insgesamt 16 Unterrichtsstunden an.

Start Termine auf Anfrage
Teilnahmegebühr für Selbstzahler

981,12 EUR


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